Stadt/Gebiet: Rhein-Sieg-Kreis
Thema: Massagestudio
DL/Haus/Fragestellung: Testpflicht in Massagestudios? Was denn nun?
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Frage
Hallo, werte Forumskollegen!
Ich habe beim Vorbeigehen an einem lokalen Chinesischen Massagestudio festgestellt, dass es wieder geöffnet hat.
Das liegt wohl daran, dass die Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis schon seit letzter Woche unter 100 liegt und die Bundes-Notbremse daher nicht mehr greift.
Allerdings hängt an der Tür des Studios ein Schild, dass der Einlass nur mit tagesaktuellem negativen Corona-Test möglich ist.
Ein Blick in die neue Corona-Schutzverordnung NRW, die am heutigen 15.05. in Kraft tritt, wirft aber Fragen auf. Denn dort steht, dass bei körpernahen Dienstleistungen nur dann ein Test erforderlich ist, wenn KEINE Maske getragen wird (zum Beispiel bei kosmetischen Gesichtsbehandlungen.) Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass das Massagestudio keinen Test verlangen muss, wenn der Gast eine Maske trägt.
Ich frage mich also, ob ich die ganz aktuelle NRW-Verordnung jetzt nicht richtig verstanden habe, oder ob die Betreiberinnen der Massagestudios selber nicht mehr durchblicken und zur Sicherheit lieber einen Test verlangen, um nur ja nichts falsch zu machen?
Wer kann weiterhelfen.?
Gruß an alle!